16.06.2020
Lockerungen in Bereichen Kita, Schulen, Sport und Schwimmbäder
Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs.
Die zum 6. Juli in Aussicht gestellten Erleichterungen, die die Betreuung in den Kindertagesstätten betreffen, werden im Laufe dieser Woche für Baunatal besprochen. Die Eltern werden in der nächsten Woche eine umfassende Info erhalten.
Seit dem 11. Juni werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen:
Wettkampf- und Trainingsbetrieb ist mit Kontakt innerhalb einer Gruppe von höchstens zehn Personen erlaubt. Dies wurde Analog der Regelungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum beschlossen. Im Wettkampfbetrieb werden Schiedsrichter und Auswechselspieler nicht bei der 10er-Regel berücksichtigt. Mit mehr als zehn Personen ist der Sport weiterhin kontaktfrei oder unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern auszuführen.
Die Vereins- und Versammlungsräume bleiben weiterhin geschlossen. Einzelumkleiden, Wechselspinde, Dusch- und Waschräume sowie Toiletten dürfen unter Einhaltung der Empfehlungen des RKIs wieder genutzt werden. Die Personenanzahl, die zeitgleich eine Sammelumkleide nutzen darf, richtet sich nach der Quadratmeteranzahl des Raums. Pro fünf Quadratmetern ist ein Sportler zulässig. Die jeweiligen Personenbeschränkungen in den Umkleide- und Duschräume werden durch Aushänge der Stadt Baunatal bekannt gemacht und als Information an die jeweiligen Vereine gesendet.
Es ist allerdings darauf zu achten, dass ausschließlich die eigene Sportbekleidung und -ausrüstung genutzt werden darf. Dazu zählen auch Badeschuhe oder Handtücher. Insbesondere bei der Nutzung von Sportgeräten sind Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.
Seit dem 15. Juni wird das Sportbad des AquaParks wieder von den Vereinen für den Trainingsbetrieb genutzt. Wie bei den Sporthallen wurden auch für den Schwimmsport angepasste Hygienekonzepte erstellt, an die sich jeder Sportler halten muss.
Laut der neusten Verordnung des Landes Hessen können die Schwimmbäder nun auch wieder für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet werden. Bevor dies im Freizeitbad des AquaParks möglich ist, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. Zu Beginn der Sommerferien soll das Freizeitbad mit einigen Einschränkungen wieder für die Bevölkerung geöffnet werden. Der Zutritt kann nur für eine begrenzte Personenzahl erfolgen und bei Öffnung können wegen der Coronaregeln nicht alle Bereiche des AquaParks genutzt werden.
Über die einzelnen Regelungen und Voraussetzungen für Ihren Besuch im AquaPark werden wir in einer der nächsten Ausgaben der Baunataler Nachrichten berichten.
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