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02.06.2020

Weitere Lockerungen der Maßnahmen
Weitere Lockerungen der Maßnahmen

Weitere Lockerungen der Maßnahmen

Weitere Anpassungen - Besondere Schutz– und Abstandsregelungen gelten weiterhin

Land Hessen

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat in der zurückliegenden Woche weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kindertagesstätten, Gaststätten und Hotels sowie Schwimmbäder (Stand 29.05.). Oberstes Gebot trotz aller Lockerungen und Anpassungen sei es, weiterhin besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, um den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, betont der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.

Eingeschränkte Regelbetreuung in den Kitas seit 02.06.

Seit Anfang dieser Woche gelten Lockerungen bei den Kindertagesstätten. Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen einen Weg für eine eingeschränkte Regelbetreuung erarbeitet. Konkret haben sich die Kommunalen Spitzenverbände und die Hessische Landesregierung auf folgende Punkte verständigt:

  • Da das Virus weiterhin aktiv ist, wird der Regelbetrieb nur eingeschränkt unter den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes aufgenommen.
  • Familien, in denen ein Elternteil einem in der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus definierten Beruf nachgeht und der andere Elternteil ebenfalls berufstätig ist, haben nach wie vor Anspruch auf die Betreuung.
  • Ebenso Kinder berufstätiger und studierender Alleinerziehender und auch diejenigen, deren Betreuung in einer Kindertageseinrichtung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamts zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist.
  • Seit dem 25. Mai gilt in Hessen eine Härtefallregelung für diejenigen Familien, für die der Wegfall des Betreuungsangebots in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine besondere Härte im Alltag darstellt. Ebenso dürfen Kinder mit Behinderung in die Notbetreuung. Auch diese Kinder werden weiter betreut.
  • Die weiteren freien Plätze werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Betreuungskapazitäten, ggf. in Absprache mit dem Jugendamt vergeben.
  • Das Land legt Hygieneempfehlungen vor, damit die Träger die bestehenden Hygienepläne der Einrichtungen auf die Situation anpassen können.

Die konkreten Regelungen für die Baunataler Kindertagesstätten finde Sie unter .

Kontaktbeschränkungen bis 05.07. verlängert

Alle anderen bestehenden Verordnungen sind bis zum 05.07. verlängert worden. Somit blieben die Kontaktbeschränkungen weiterhin bestehen. Es gelten weiterhin die bekannten Abstands– und Hygieneregelungen sowie die Einhaltung der Maskenpflicht!

Lockerungen bei Gastronomie und Schwimmbädern

Weitere Lockerungen und Anpassungen der Corona-Maßnahmen, die in der vergangenen Woche von der Hessischen  Landesregierung beschlossen wurden:

Lockerungen für den Bereich Gastronomie

  • Die so genannte 5-Quadratmeter-Regelung zur Berechnung der maximalen Gästezahl ist seit Ende vergangener Woche aufgehoben.
  • Betriebe müssen weiterhin streng darauf achten, dass ihre Gäste in Restaurant, Café oder Kneipe den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Somit können nicht alle vorhandenen Sitzplätze besetzt werden 
  • Die Flächenbegrenzung für Veranstaltungen und den Einzelhandel bleiben weiterhin bestehen.

Lockerungen im Bereich Schwimmbäder

  • Schwimmbäder und Badeanstalten an Gewässern dürfen seit dem 01.06. unter Beachtung der im Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln für den Trainingsbetrieb von Sportvereinen und die Durchführung von Schwimmkursen wieder öffnen.
  • Sportler dürfen, ebenfalls unter Einhaltung der für den Sport vorgeschriebenen Abstands - und Hygieneregeln, zu diesem Zweck auch die Umkleiden und Duschen benutzen.
  • Bis Mitte Juni wird die Landesregierung entscheiden, ab wann wieder alle Bürger zum Schwimmen gehen können. Ziel sei, dass die Schwimmbäder und Badeseen für den Publikumsverkehr in diesem Sommer wieder öffnen können. Doch der Besuch der Frei- und Hallenbäder sowie der Badeseen werde auch dann leider noch kein unbeschwertes Vergnügen werden, so Sportminister Peter Beuth.
  • Zu einem Übernachtungsbetrieb gehörende Sauna-, Schwimm, - und Wellnessbereiche dürfen seit Donnerstag auch wieder genutzt werden – jedoch ausschließlich von Übernachtungsgästen und nicht von Tagestouristen.

Weitere Anpassungen

  • Darüber hinaus hat das Corona-Kabinett eine weitergehende Öffnung der Behindertenwerkstätten unter bestimmten Voraussetzungen seit 2. Juni beschlossen.
  • Bewohner von stationären Jugendhilfeeinrichtungen dürfen seit 2. Juni wieder Besuch empfangen.
  • Zudem wurde beschlossen, dass Krankenhäuser nunmehr verpflichtet sind, ein entsprechendes Konzept zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung des Corona-Virus vorzulegen.

Anpassungen in Justizvollzugsanstalten

Auch die Justizvollzugsanstalten reagieren auf die Entwicklung des Pandemiegeschehens. Schrittweise werden die Justizvollzugsanstalten unter Einhaltung der notwendigen strikten Abstands- und Hygienebedingungen beginnen, Familienbesuche zuzulassen.

  • Als engste Angehörige sollen zunächst nur Ehe- oder nachgewiesene Lebenspartner, Kinder ab 14 Jahren oder Eltern Zugang erhalten.
  • Die Anzahl der möglichen Besuchspersonen wird nach den örtlichen Gegebenheiten durch die Anstalt bestimmt. Pro Gefangenen können maximal zwei im selben Haushalt lebende Personen ab 14 Jahren zugelassen werden.
  • Die Besucher müssen während des Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt einen eigenen Mund-Nasen-Schutz tragen und von den Gefangenen jeweils durch eine Schutzvorrichtung getrennt sein.