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10.03.2020

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Heizungstausch im Bestand lohnt sich

Städtische Energiebeauftragte bietet Beratung zu Fördermöglichkeiten

Seit Januar 2020 gibt es neue Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) insbesondere zum Heizungstausch.

Heizungsanlagen sind die größten Energiefresser. Ziel ist es hier zu einer Energieeinsparung zu kommen und die restliche, noch benötigte Energie überwiegend aus erneuerbaren Energien zu deckeln.

Neu ist die anteilige Förderung der förderfähigen Kosten bis max. 50.000 € pro Wohneinheit für Wohngebäude. Für Erneuerbare Energien- Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen erhält man eine Förderung von 35 Prozent. Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen werden mit 30 Prozent gefördert und Gasbrennwertheizungen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen zur Nutzung Erneuerbarer Energien erfüllen, mit 20 Prozent. Ersetzt man eine alte Ölheizung durch eine der angegebenen Heizungstypen, bekommt man zusätzlich 10 Prozent dazu.

Förderfähige Kosten

Zu den förderfähigen Kosten zählen die Anschaffungskosten genauso wie die Montage- und Installationskosten. Für Wärmepumpen wird die Herstellung der Wärmequelle, wie beispielsweise die Erdsondenbohrung, gefördert, ebenso wie die Fördereinrichtungen für die Zufuhr des Brennstoffes bei Biomasseanlagen. Wärmespeicher werden gefördert und auch erforderliche Mess- und Regelungstechnik.
Dies sind nur die wichtigsten Posten, im Detail gibt es noch mehr Möglichkeiten, entstandene Kosten zur Förderung anzusetzen.

Grundsätzlich ist eine Kumulierung mit den Förderprogrammen der KfW möglich, muss aber detailliert betrachtet werden.

Von der KfW gibt es Zuschüsse zwischen 20 Prozent und 40 Prozent der förderfähigen Kosten für energetische Sanierungen. Grundsätzlich gilt, je besser der erreichte energetische Standard ist, umso höher fällt der Zuschuss aus. Alternativ ist es möglich, einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss zu bekommen.

Bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 kann keine Förderung gewährt werden.

„Sanierungsfahrplan“

Neu ist auch die Förderung der BAFA Vor-Ort-Beratung bzw. der Erstellung des Sanierungsfahrplans durch einen Energieberater, der von der BAFA anerkannt ist, mit 80 Prozent anstatt vorher 60 Prozent des Beratungshonorars.

Weiterhin gibt es jetzt eine Alternative für eine indirekte Förderung durch die Möglichkeit bei selbstgenutztem Wohnraum energetische Maßnahmen steuerlich abzuschreiben. Dies ist festgelegt auf 20 Prozent über drei Jahre. Die technischen Mindestanforderungen für die steuerliche Abschreibung orientieren sich an den BAFA und KfW Vorgaben. Nicht möglich ist die steuerliche Abschreibung, wenn ein Zuschuss der BAFA oder KfW in Anspruch genommen wurde.

Städtisches Förderprogramm

Zusätzlich zu allen genannten Varianten ist es möglich, das Förderprogramm der Stadt Baunatal in Anspruch zu nehmen und nach eingehender, von der BAFA anerkannten Energieberatung und nach Umsetzung einer Maßnahme 500 € als einmaligen Zuschuss zu erhalten.

Bei weiteren Fragen zum Thema können Sie sich gerne an die Energiebeauftragte der Stadt Baunatal Saskia Skaley wenden.

Saskia Skaley

Energiebeauftragte