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23.11.2016

Vorsichtsmaßnahmen wegen der Vogelgrippe

Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen. - In ganz Hessen gilt seit Montag eine Stallpflicht für Geflügel.

In ganz Hessen gilt seit Montag eine Stallpflicht für Geflügel. Zuvor waren von der Vorsichtsmaßnahme nur einige Risikogebiete, darunter der fuldanahe Stadtteil Rengershause, betroffen. Grund dafür sind einige am Wochenende tot aufgefundene Wildvögel, bei denen der Verdacht auf den Vogelgrippevirus (H5N8) besteht. Der Virus wird durch Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch über Kot und anderen Ausscheidungen von infizierten Tieren sowie durch damit kontaminierte Materialien übertragen. Eine direkte Gefahr für den Menschen besteht nicht.

Verhaltensregeln
Generell bedeutet das Auffinden verstorbener Tiere nicht automatisch, dass Geflügelpest bzw. Vogelgrippe vorliegen muss. Dennoch ist durch das vermehrte Auftreten des stark infektiösen Erregers (H5N8) der Vogelgrippe in vielen Teilen Deutschlands und Europas besondere Vorsicht beim Umgang mit tot aufgefundenen Vogelkadavern geboten. Zwar besteht nach dem derzeitigen Stand für Menschen beim Kontakt mit dem Virus H5N8 keine direkte Gefahr, jedoch sollten aus hygienischen Gründen die toten Vögel nicht angefasst werden. Auch Hundebesitzer sollen ihre Hunde möglichst von den Tierkörpern fernhalten. Zu den betroffenen Tieren zählen alle Vögel, Wasservögel, Hühner, Enten und Gänse.
Mit den Maßnahmen soll eine Verbreitung der Vogelgrippe insbesondere auf Zuchtbetriebe vermieden werden.

Bürgerinnen und Bürger, die einen toten Vogel aufgefunden haben, sollen diesen beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel unter der Tel.: Nr.: 0 56 92 / 987 -33 06 melden.

Schutzmaßnahmen für Geflügelzüchter
Alle Personen, die in der hobby- oder der erwerbsmäßigen Geflügelzucht tätig sind müssen besondere Schutzmaßnahmen treffen. Die Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Tierschutzbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Vogelgrippe können auf den entsprechenden Internetseiten eingesehen werden.

Informationen zu den erlassenen Verordnungen: