Gebührenregelungen für Personalausweise
09. Februar 2026

Das Bürgerbüro informiert über steigende Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises
Ab dem 7. Februar 2026 treten in Deutschland neue Gebührenregelungen für Personalausweise in Kraft.
Gemäß Rundschreiben Bundesministeriums des Inneren sollen die Gebühren für die Beantragung und Ausstellung eines Personalausweises angepasst werden. Die Maßnahme betrifft deutschlandweit alle Bürger mit einer deutschen Staatsangehörigkeit, die einen neuen Bundespersonalausweis beantragen müssen.
Erhöhung der Gebühren
Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises wird bundeseinheitlich von bisher 37 Euro auf 46 Euro angehoben. Für Antragsteller unter 24 Jahren verändert sich die Gebühr von ursprünglich 22,80 Euro auf nunmehr 27,60 Euro.
Dieser Schritt erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der Produktionskosten, dient primär der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale und der Digitalisierung des Ausweisverfahrens. Insbesondere die Einführung neuer, noch sicherer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf digitale Formate haben zu einem erhöhten Aufwand geführt.
Die wichtigsten Änderungen ab 07.02.2026 im Überblick:
Personalausweis für Erwachsene (ab 24 Jahren): 46,00 Euro
Personalausweis für Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene (unter 24 Jahren): 27,60 Euro
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