Informationen zum Wehrdienst und den Übermittlungssperren
08. Januar 2026

Im Rahmen des neuen Wehrdienst‐Modernisierungsgesetzes, dass am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, wird auch das Bundesmeldegesetz geändert:
Die Möglichkeit, der Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu widersprechen, ist zum 1. Januar 2026 entfallen.
Dies betrifft auch bestehende Übermittlungssperren.
Anfragen in diesem Zusammenhang richten Sie bitte direkt an den Allgemeinen Bürgerdialog der Bundeswehr, 030 182 42 42 42, nfbndswhrrg
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