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#Inklusion

Inklusionsbeauftragte: Bitte auf mögliche Hürden achten

12. August 2025

Frau im E-Rollstuhl neben einer Mülltonne
Frau im E-Rollstuhl neben einer Mülltonne
Inklusionsbeauftragte Malina Kulik macht auf alltägliche Situationen aufmerksam, die besonders für Rollstuhlfahrer zur Hürde werden.

Mülltonnen und Hecken erschweren Menschen im Rollstuhl oft die Durchfahrt

Beim Stadtteil-Spaziergang durch Großenritte unter der Überschrift „So erleben Menschen mit Behinderung und ältere Menschen die Stadt“ im vergangenen Monat hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einige Stellen ausgemacht, die in Sachen Barrierefreiheit durchaus verbesserungswürdig sind. Auf der Prioritätenliste stehen jetzt u.a. auch der Zebrastreifen in der Besser Straße, Bereich Kamp- und Prinzenstraße, und die zu hohen Bordsteinkanten in der Burgbergstraße. Beides war während des Rundgangs bemängelt worden.

Dazu eingeladen hatten Bürgermeister Henry Richter, der im Rollstuhl unterwegs war, und Erster Stadtrat Daniel Jung neben Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, des Behinderten- und Inklusionsbeirates und des Seniorenarbeitskreises (SAK) auch Baunatals neue Inklusionsbeauftragte Malina Kulik. „Mir ist es ein großes Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt für Hürden und Hindernisse zu sensibilisieren, mit denen Menschen im Rollstuhl oder mit dem Rollator, aber auch zum Beispiel Familien mit Kinderwagen oder Radfahrer täglich konfrontiert sind“, betont die Inklusionsbeauftragte. Vielen Leuten sei nicht bewusst, dass ganz alltägliche Situationen beispielsweise das Durchkommen auf dem Gehweg erschweren oder gar unmöglich machen. „Dazu gehören Mülltonnen, die nicht zurückgestellt werden und auch Hecken, deren Zweige weit über dem Weg hängen“, macht Malina Kulik auf ein Problem aufmerksam, das auch beim Spaziergang durch Großenritte offenbar geworden sei. Ihr Appell: „Bitte achten Sie darauf, Ihre Mülltonnen nicht auf dem Gehweg stehenzulassen und die Hecken so zurückzuschneiden, dass sie nicht zu einer Hürde werden.“

Verbesserungspotenziale in allen Stadtteilen
Am Abend nach dem Rundgang hatten sich die Mitglieder der Baunataler Lenkungsgruppe zur Umsetzung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) zu ihrer turnusmäßigen Sitzung im Rathaus getroffen. Malina Kulik stellte sich erstmals in ihrer neuen Funktion als Inklusionsbeauftragte vor und hielt einen spannenden Impulsvortrag zum Thema Inklusion. Frisch waren auch noch die Eindrücke von dem Spaziergang am Vormittag. Allen Anwesenden war klar, dass die Tour nur einen kleinen Auszug schwieriger Stellen in Baunatal aufgezeigt und jeder Stadtteil seine ganz speziellen Herausforderungen und Verbesserungspotenziale für Menschen mit Beeinträchtigungen habe.

Teilhabe aller Menschen ist der Grundgedanke
Die „Stadtteil-Spaziergänge“, zu denen die Stadt mindestens einmal im Jahr einlädt, sind Teil der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die im Baunataler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) festgeschrieben sind. Den von der Baunataler Lenkungsgruppe erarbeiteten Aktionsplan hatte das Stadtparlament Ende 2023 einstimmig beschlossen. Ziel ist die uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben als Grundgedanke und Voraussetzung für eine gelungene Inklusion. Ende des Jahres trifft sich die Lenkungsgruppe erneut, um die Maßnahmen und Ziele aus dem Aktionsplan mit den Umsetzungen der UN-BRK in 2025 abzugleichen und Maßnahmen für 2026 festzulegen.

UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Sie verfolgt das Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit zu stärken und ihre gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu sichern. Die Konvention basiert auf den allgemeinen Menschenrechten und betont, dass Behinderung nicht als individuelles Defizit, sondern als Folge gesellschaftlicher Barrieren verstanden werden muss. Mit der UN-BRK verpflichten sich die Vertragsstaaten Diskriminierung abzubauen, Inklusion zu fördern und Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. In Deutschland trat die Konvention im Jahr 2009 in Kraft.

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