Stadt Baunatal
Marktplatz 14
34225 Baunatal
Telefon: 05 61 / 49 92-0
Telefax: 05 61 / 49 92-208
E-Mail: magistrat@stadt-baunatal.de
Die Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen ist der Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und der Art. 137 Hessische Verfassung (HV). Danach können Gemeinden und Städte die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, im Rahmen der Gesetze, in eigener Verantwortung erledigen.
In der Kompetenz der Bundesländer liegt es allerdings zu regeln, in welchem Verfahren die Kommunen ihr Selbstverwaltungsrecht verwirklichen. In Hessen gilt das Verfassungssystem der „unechten“ Magistratsverfassung. Dabei sind die Gemeindevertretung (in Städten führt sie die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung) und der Gemeindevorstand (in Städten führt er die Bezeichnung Magistrat) die beiden Organe der Gemeinde bzw. Stadt.
Die einzelnen Gremien sind in dem nachfolgenden Schaubild dargestellt. Die Aufgaben und die Zusammensetzung der jeweiligen Gremien wird im Anschluss noch näher beschrieben.
Die Stadtverordnetenversammlung ist das höchste Organ der Stadt (§ 9 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO)). Sie trifft alle wichtigen Entscheidungen und kann grundsätzlich durch Beschluss bestimmte Aufgaben auf den Magistrat übertragen. Ausnahmen hiervon sind die in § 51 HGO genannten Aufgaben. Diese fallen unter die ausschließlichen Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung. Zu diesen Aufgaben zählen beispielsweise der Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen oder die Änderung der Gemeindegrenzen.

Den Vorsitz in der Stadtverordnetenversammlung führt der Stadtverordnetenvorsteher. Die restlichen Mitglieder dieses Gremiums führen die Bezeichnung Stadtverordnete.
Die Stadtverordneten werden bei den Kommunalwahlen durch die Bürger der jeweiligen Kommune, auf die Dauer von fünf Jahren, gewählt. Die Stärkeverhältnisse der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien spiegeln das Wahlergebnis der Bürger/innen wieder, da sie im Verhältnis so viele Sitze erhalten wie Stimmen auf die jeweilige Partei entfallen sind.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt und ist in § 38 HGO geregelt. Bei einer Stadt wie Baunatal mit rund 28.000 Einwohnern liegt die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der Stadtverordneten bei 45.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen. Sie kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit von den Sitzungen ausschließen.
Die Ausschüsse sind die „Hilfsorgane“ der Stadtverordnetenversammlung. Sie haben in dieser Funktion lediglich vorbereitende und beratende Tätigkeiten wahrzunehmen, es sei denn, ihnen wurde durch Beschluss die abschließende Entscheidung in bestimmten Angelegenheiten übertragen. Somit haben die Ausschüsse kein Initiativrecht und können sich ausschließlich nur mit Angelegenheiten befassen, die ihnen von der Stadtverordnetenversammlung übertragen wurden.
Die Festlegung, wie viele Ausschüsse gebildet werden, liegt grundsätzlich im Ermessen der Stadtverordnetenversammlung. Durch gesetzliche Vorgabe wird das Ermessen der Stadtverordnetenversammlung insofern eingeschränkt, dass nach § 62 Abs. 1 HGO ein Finanzausschuss zu bilden ist. Über die Aufgaben, die Mitgliederzahl und die Besetzung der Ausschüsse entscheidet wiederum die Stadtverordnetenversammlung eigenverantwortlich.
Die Ausschüsse Tagen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit von den Sitzungen ausgeschlossen wird.
Die Stadtverordnetenversammlung in Baunatal hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 24. April 2006 festgelegt, dass ein
Jeder Ausschuss ist mit 10 stimmberechtigten Mitgliedern, im Stärkeverhältnis der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen, besetzt.
Der Magistrat ist das zweite Organ, welches neben der Stadtverordnetenversammlung nach der Hessischen Gemeindeordnung in einer Kommunalverwaltung besteht. Nach § 9 HGO erledigt der Magistrat die laufende Verwaltung, weshalb man ihn auch als Verwaltungsbehörde bezeichnet.
Der Magistrat besteht mindestens aus dem Bürgermeister als „geborenem Vorsitzenden“ sowie zwei weiteren Beigeordneten, die in Städten die Bezeichnung Stadtrat führen. Die Zahl der Beigeordneten und die Tatsache, ob eine oder mehrere Personen die Funktion hauptamtlich wahrnehmen, muss in der Hauptsatzung – als Pflichtsatzung - der jeweiligen Kommune geregelt werden.
Die Hauptsatzung der Stadt Baunatal legt fest, dass der Magistrat aus dem hauptamtlichen Bürgermeister, einem hauptamtlichen Ersten Stadtrat sowie aus zehn ehrenamtlichen Stadträten besteht.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden von der Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt. Sie werden für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamten ernannt und können, im Gegensatz zu hauptamtlichen Beigeordneten nicht abgewählt werden.
Die Sitzungen des Magistrates finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Kommissionen sind die „Hilfsorgane“ des Magistrates. Diese kann der Magistrat zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge bilden.
Sie setzen sich aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und aus sachkundigen Einwohnern zusammen, sofern dies für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. Durch die Einrichtung einer Kommission soll also möglichst viel Sachverstand für ein bestimmtes und zumeist sehr komplexes Thema zusammengetragen werden.
Die Kommission fasst als „Hilfsorgan“ keine endgültigen, nach außen hin wirksamen Beschlüsse. Sie hat lediglich beratende Funktion gegenüber dem Magistrat. In Baunatal wurden durch den Magistrat folgende Kommissionen gebildet:
Diese sind mit jeweils vier Mitgliedern des Magistrates, fünf Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und sieben sachkundigen Einwohnern besetzt.
Von den bereits genannten Kommissionen ist die Betriebskommission streng zu unterscheiden. Die rechtliche Grundlage für die Bildung dieser Kommission ist das Eigenbetriebsgesetz. Hiernach ist für Eigenbetriebe einer Kommune, wie beispielsweise in Baunatal für die Stadtwerke, eine Betriebskommission zu bilden.
Der Ausländerbeirat der Stadt Baunatal besteht aus 11 Mitgliedern, die von der ausländischen Bevölkerung für fünf Jahre gewählt werden. Er vertritt die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und berät die städtischen Organe in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner/innen betreffen.
Der Ausländerbeirat setzt sich seit seiner Gründung im Jahre 1994
gegen Rechtsextremismus und Fremdenhass ein
pflegt den Dialog mit Schulen, Kindergärten und anderen Institutionen der Stadt
organisiert kulturelle und sportliche Veranstaltungen und Feste
arbeitet in Arbeitskreisen, z. B. AK Sicherheit in Baunatal und wirkt am Prozess präventiver Maßnahmen mit
berät ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger und weist sie auf ihre Rechte hin
fördert Integration in Sport und Kultur
setzt sich für die Durchführung von Sprach- und Integrationskursen ein
nimmt regelmäßig an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse teil
führt wöchentliche Sprechstunden im Rathaus durch.
Die Sprechstunden des Ausländerbeirats finden
in geraden Kalenderwochen jeweils
Montag von 10:00 – 12:00 Uhr,
in ungeraden Kalenderwochen jeweils
Donnerstag von 15:30 – 17:30 Uhr
im Dienstzimmer des Ausländerbeirats im Erdgeschoss des Rathauses, Raum 006 ( 49 92 - 1 76), Marktplatz 14, 34225 Baunatal-Altenbauna, statt.
Weiterhin werden monatlich öffentliche Sitzungen im Vereinshaus Altenbauna, Am Erlenbach 5, 34225 Baunatal-Altenbauna, durchgeführt. Interessierte Mitbürger/innen sind zur Teilnahme an den Sitzungen herzlich eingeladen. Die Termine für die Sprechstunden und die Sitzungen werden in den Baunataler Nachrichten regelmäßig bekannt gegeben.
Die Geschäftsstelle des Ausländerbeirats befindet sich im Rathaus, Marktplatz 14, 34225 Baunatal,
(05 61) 49 92 - 2 29 (Frau Lengemann) oder (05 61) 49 92 – 2 24 (Herr Lutzi).
Der Behindertenbeirat der Stadt Baunatal stellt sich vor:
Der Behindertenbeirat der Stadt Baunatal vertritt die Belange der behinderten Einwohner/innen der Stadt Baunatal.
Aufgaben:
Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe, die Interessen behinderter Menschen gegenüber den städtischen Körperschaften im Sinne der Förderung, Selbstbestimmung und der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu vertreten.
Mitglieder:
Funktion |
Name |
| Vorsitzender und Kassenwart: | Koch, Dierk, Langenberghof 1, Email: dierk.koch@t-online.de Tel: 05601/965466 |
| 2. Vorsitzende und stellvert. Schriftführerin: |
Matthias, Hede Email: hede_matthias@t-online.de Tel: 05601/5888 Tel: 0171/7207908 |
| Schriftführer: | Mennecke, Klaus Email: florianMennecke@t-online.de Tel: 05665/6935 |
| Mitglieder: | Bader, Egon Bourdon, Anette Günther, Cäcilie Hillesheim, Dietmar Pfeil, Christa Poppe, Bärbel Bayri, Kevser |
| Beratend: | Botthof, Hans-Joachim Beratungsstelle Pflege Email: hans-joachim.botthof@stadt-baunatal.net Tel: 0561/4916143 Gessner, Marion Baunataler Diakonie Kassel e.V. Wohnheim Umbach, Astrid Baunataler Diakonie Kassel e.V. Werkstätten Email: astrid.Umbach@yahoo.de Kellner, Bernd Behindertenbeauftragter Email: bernd.kellner@stadt-baunatal.de Tel: 0561/4992115 |