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von links: Mitarbeiterin Frauenbüro Frau Daniel und Frauenbeauftrage Frau Schüler
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Ansprechpartnerinnen

Kontakt:
Frauenbeauftragte der Stadt Baunatal
Irmgard Schüler

Mitarbeiterin
Sylvia Daniel
Marktplatz 14
34225 Baunatal

Tel. 0561/4992-303 oder -302
FAX: 0561/4992-166
Email: Frauenbuero@stadt-baunatal.de

Bürozeiten:
Mo, Mi, Do, Fr von 9:00-12:00 Uhr,
Di von 14:00-15.30 Uhr
Beratung nach Vereinbarung

 

Seit Oktober 1993 hat die Stadt Baunatal eine Kommunale Frauenbeauftragte. Als Stabsstelle ist sie dem Bürgermeister direkt unterstellt. Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen von Frauen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung und hat den gesetzlichen Auftrag, sich dafür einzusetzen, dass in allen Lebensbereichen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot für Frauen und Mädchen erfüllt wird.

Flyer Frauenbeauftragte

Die Aufgaben

• Die Frauenbeauftragte informiert und sensibilisiert durch Veranstaltungen und Veröffentlichungen.
• Sie initiiert, fördert oder unterstützt Frauenprojekte, Netzwerke von Frauen und fachübergreifende Netzwerke.
• Sie bezieht Stellung zu frauenpolitischen Themen, prüft städtische Vorhaben auf ihre Auswirkungen auf Frauen, macht Vorschläge und regt Maßnahmen an.
• Sie ist Anlaufstelle für Wünsche und Beschwerden von Baunataler Bürgerinnen und Beschäftigte der Stadtverwaltung.
• Sie ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros und war von Mai 2004 bis November 2008 Sprecherin der LAG. Bis heute vertritt sie die LAG im Beirat der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt. Sie ist Mitglied im Aktionsbündnis gegen häusliche Gewalt Nord- und Osthessen (Teil der Steuerungsgruppe) und leitet den Runden Tisch gegen häusliche Gewalt Region Kassel.

Die Arbeitsschwerpunkte

• Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen
• Abbau von Diskriminierungen im Erwerbsleben
• Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Förderung der bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur für Frauen in Baunatal

Gesetzliche Grundlagen

Artikel 3 (2) Grundgesetz
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
§ 4 b Hessische Gemeindeordnung
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch eine Aufgabe der Gemeinden.
§ 1 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Ziel des Gesetzes ist der gleiche Zugang von Frauen und Männern zu öffentlichen Ämtern.
§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen

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