Stadt Baunatal
Marktplatz 14
34225 Baunatal
Telefon: 05 61 / 49 92-0
Telefax: 05 61 / 49 92-208
E-Mail: magistrat@stadt-baunatal.de
§ 1
Allgemeines
Die Stadtbücherei Baunatal ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Baunatal. Im Rahmen dieser Ordnung ist jedermann die Benutzung der Stadtbücherei gestattet.
Die Öffnungszeiten werden per Aushang bekannt gegeben.
§ 2
Anmeldung
1. Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises. Kinder können ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr im Beisein eines gesetzlichen Vertreters angemeldet werden, wobei dieser seinen Personalausweis vorlegen muss.
2. Der Benutzer/ die Benutzerin erkennt mit seiner/ ihrer Unterschrift auf der Anmeldekarte die Benutzungsordnung an.
3. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.
4. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhält der Benutzer/ die Benutzerin einen Ausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbücherei bleibt.
5. Jeder Wohnungswechsel und jede Änderung der Personalien sowie der Verlust des Benutzerausweises sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen.
§ 3
Ausleihe
1. Die Entleihung von Medien kann nur gegen Vorlage des eigenen Benutzerausweises erfolgen.
2. Die Leihfrist beträgt für:
- Bücher 4 Wochen
- Spiele, Kassetten, CDs, CD-ROMs, Zeitschriften, Oster-/ Weihnachtsbücher 2 Wochen
3. Präsenzbestände werden nicht entliehen. Bei Zeitschriften ist das jeweils neueste Heft nicht entleihbar.
4. Verlängerung von Medien:
- Bücher 2x um 4 Wochen
- Spiele, Kassetten, CDs und CD-ROMs 1x um 2 Wochen
- Oster- und Weihnachtsbücher sowie Zeitschriften sind nicht verlängerbar.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
5. Die Stadtbücherei ist berechtigt, die Anzahl der entleihbaren Medien pro Benutzer/ pro Benutzerin zu begrenzen und in begründeten Ausnahmefällen die Leihfrist zu verkürzen oder zu verlängern.
6. Medien, die zur Zeit entliehen sind, können gegen Entrichtung einer Gebühr vorbestellt werden.
§ 4
Behandlung der Medien / Haftung
1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Vor der Ausleihe sind die Medien von dem Benutzer/ von der Benutzerin auf etwaige Mängel hin zu prüfen.
2. Beschädigung und Verlust entliehener Medien sind der Stadtbücherei unverzüglich mitzuteilen. Für Beschädigung und Verlust entliehener Medien ist der Benutzer/ die Benutzerin bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes schadenersatzpflichtig.
3. Die Weitergabe von Medien an Dritte ist unzulässig.
4. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer/ die eingetragene Benutzerin haftbar.
5. Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz entliehener elektronischer Medien an Dateien, Datenträgern oder Hardware des Benutzers/ der Benutzerin entstehen.
§ 5
Verhalten in der Bücherei
1. Jeder Benutzer/ jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbücherei beeinträchtigt werden.
2. Rauchen, Essen und Trinken, das Benutzen von Handys sowie das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
3. Taschen, Mappen u. ä. sind während des Büchereibesuchs in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufzubewahren.
4. Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen der Benutzer übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung.
5. Das Personal der Stadtbücherei übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
6. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden.
§ 6
Internet
1. Der Internet-Platz steht jedermann nach Vorlage seines Benutzerausweises zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt mittels eines Passwortes, das vertraulich behandelt werden sollte.
2. Manipulationen (z. B. Änderungen der Konfiguration, des Betriebssystems oder der Anwendersoftware) sind strengstens untersagt. Mitgebrachte oder aus dem Internet heruntergeladene Software darf weder installiert noch ausgeführt werden. Durch Manipulationen verursachte Schäden werden dem Benutzer/ der Benutzerin in Rechnung gestellt.
3. Die Stadtbücherei übernimmt keine Verantwortung für die im Internet verfügbaren Ressourcen und Mitteilungen. Um Jugendliche vor jugendgefährdendem Material zu schützen, wird eine Filtersoftware eingesetzt; grundsätzlich gilt jedoch die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.
4. Es ist nicht gestattet E-Mails zu öffnen und Chatrooms zu besuchen.
5. Es ist untersagt, rechtswidrige Nachrichten und Beiträge aufzurufen und zu versenden. Das Senden kommerzieller Werbung ist nicht gestattet. Beim Kopieren und Drucken von Texten, Bildern und Software ist das Urheberrecht zu beachten.
6. Im Internet werden Daten ungesichert übermittelt. Dies ist zu beachten, wenn Dienste genutzt werden, bei denen persönliche Daten, Kreditkarteninformationen oder Passwörter abgefragt werden. Die Stadtbücherei haftet nicht für die Sicherheit und den Schutz der Daten der Benutzer.
7. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen und des PCs übernimmt die Stadtbücherei keine Gewähr.
§ 7
Gebühren
1. Die Benutzung der Stadtbücherei ist kostenlos.
Für die Entleihung von Medien wird ein Jahresentgelt (12 Monate ab Einzahlungsdatum) erhoben:
Erwachsene 10,00 €
Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr 2,00 €
2. Säumnisentgelte:
Bei Überschreiten der Leihfrist beträgt das Säumnisentgelt für jede entliehene Medieneinheit:
in der 1. Woche 1,00 €
in der 2. Woche 2,00 €
in der 3. Woche 3,00 €
Das Säumnisentgelt ist ab dem ersten Tag der Fristüberschreitung zu zahlen, auch wenn der Benutzer/ die Benutzerin keine schriftliche Erinnerung erhalten hat. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,60 € für jede schriftliche Erinnerung. Die Säumnisgebühren und sonstigen Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg durch die Stadtkasse eingezogen
3. Vorbestellung:
Für die Vorbestellung entliehener Medien wird eine Gebühr von 1,00 € /Medium erhoben.
4. Ausstellung eines Ersatzausweises:
Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 € erhoben.
5. Internet:
Für die Benutzung des Internet-Platzes wird eine Gebühr in Höhe von 0,03 €/ Minute erhoben, die vorab zu zahlen ist. Für jeden Ausdruck wird eine Gebühr von 0,10 €/ Seite A4 erhoben.
6. Zahlungsweise:
Alle fälligen Entgelte und Gebühren sind bar in der Stadtbücherei zu bezahlen.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.10.2007 in Kraft.
Manfred Schaub
Bürgermeister