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Wohngeldstelle

Wissenswertes über das Wohngeld

Wohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der geringere Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld.

Wohngeld (Tabellenwohngeld)

gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Rechtsanspruch: Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld 

Voraussetzungen:

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe hängt ab von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens, der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung 

Antrag:

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. 

Belege:

Bei Antragstellung sind alle Auskünfte, die bei der Berechnung des Wohngeldes benötigt werden, nachzuweisen (Belegzwang). Siehe hierzu auch Info Mietzuschuss und Info Lastenzuschuss. 

Auskunft:

Die Sachbearbeiter/innen der Wohngeldstelle geben Ihnen bei Fragen gern Auskunft. Vor Antragstellung empfiehlt sich ein kurzer Anruf. Durch diesen kann der Bearbeitungs-aufwand für die Antragstellung im Einzelfall erheblich reduziert werden.

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