Stadt Baunatal
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Wohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der geringere Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld.
gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
| Rechtsanspruch: | Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld |
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Voraussetzungen: |
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe hängt ab von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens, der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung |
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Antrag: |
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. |
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Belege: |
Bei Antragstellung sind alle Auskünfte, die bei der Berechnung des Wohngeldes benötigt werden, nachzuweisen (Belegzwang). Siehe hierzu auch Info Mietzuschuss und Info Lastenzuschuss. |
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Auskunft: |
Die Sachbearbeiter/innen der Wohngeldstelle geben Ihnen bei Fragen gern Auskunft. Vor Antragstellung empfiehlt sich ein kurzer Anruf. Durch diesen kann der Bearbeitungs-aufwand für die Antragstellung im Einzelfall erheblich reduziert werden. |