Standesamt
Auch der Tod gehört zum Leben.
Deshalb sollte man gerade auch schon frühzeitig über solche Situationen sprechen. Nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Wenn ein Sterbefall eingetreten ist, erfolgt die Beurkundung beim Standesamt des Sterbeortes. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der Sterbefall dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktage angezeigt werden. In den meisten Fällen werden diese "Formalitäten" durch Bestattungsunternehmen mit erledigt.
Sollten Sie selbst aber die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt vornehmen wollen, so sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
Urkunde oder Urkunden des Verstorbenen (Geburts- Heiratsurkunde). Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Leichenschauschein des Arztes (nichtvertraulicher Teil <zur Beurkundung> und vertraulicher Teil <im verschlossenen Umschlag>).
Entsprechende weitere Unterlagen, bezogen auf den jeweiligen Einzelfall, können aber noch erforderlich werden (z.B. Familienbuch, Sterbeurkunde des Ehegatten <bei Verwitweten>, Scheidungsurteil, ausländische Dokumente mit amtlicher Übersetzung usw.).
An dieser Stelle sei noch gesagt, dass bei nicht natürlichen Sterbefällen weitere Punkte zu beachten sind.
Bei Ausstellung von Urkunden gilt auch
hierbei:
Nur vom Standesamt der Beurkundung können "Mehrausfertigungen /
Originale" bzw. so genannte "beglaubigte Abschriften" ausgestellt
werden.
Ihr Standesamt Baunatal