Bürgerbüro und ServicezentrumWohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der geringere Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld.
Wohngeld (Tabellenwohngeld)
gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
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Rechtsanspruch: |
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen
Rechtsanspruch auf Wohngeld |
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Voraussetzungen: |
Ob Sie Wohngeld in Anspruch
nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe hängt ab von
der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden
Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens, der
Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung |
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Antrag: |
Wohngeld können Sie nur
erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. |
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Belege: |
Bei Antragstellung sind alle
Auskünfte, die bei der Berechnung des Wohngeldes benötigt
werden, nachzuweisen (Belegzwang). Siehe hierzu auch Info
Mietzuschuss und Info Lastenzuschuss |
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Auskunft: |
Die Sachbearbeiter/innen der
Wohngeldstelle geben Ihnen bei Fragen gern Auskunft. Vor
Antragstellung empfiehlt sich ein kurzer Anruf. Durch diesen
kann der Bearbeitungsaufwand für die Antragstellung im
Einzelfall erheblich reduziert werden. |