Bürgerbüro
und ServicezentrumJeder Hundehalter ist dazu verpflichtet, seinen Hund zu versteuern. Die Hunde sind ab dem 1. des dritten Lebensmonats steuerpflichtig. Sie können auch online Ihre Hundesteuer-Anmeldung an das Bürgerbüro übermitteln.
Wenn Sie persönlich im Bürgerbüro eine An- oder Abmeldung vornehmen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Gegebenfalls kann auch eine Steuerbefreiung gewährt werden. Hierfür ist jedoch eine Bescheinigung des Tierheims erforderlich.
Mit diesem Formular können Sie Ihren Hund für die Hundesteuer anmelden. (Eine Abmeldung oder Beantragung einer Ersatzhundesteuermarke ist leider nicht möglich, da hierfür Gebühren entstehen bzw. die Hundesteuermarke abgegeben werden muss.) Weitergehende Fragen können Sie selbstverständlich per E-Mail an uns richten. Dieses Angebot kann nur von Baunataler Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Onlineformular Hundesteueranmeldung