Logo Stadt BaunatalBürgerbüro und Servicezentrum

Information Führerschein

Als besonderer Service des Bürgerbüros wird von vielen Einwohnerinnen und Einwohner die Entgegennahme von Führerscheinanträgen angesehen. Gern leiten wir Ihre Führerscheinanträge an die zuständige Stelle beim Landkreis Kassel weiter.

Für alle Anträge ist ein Bundespersonalausweis (BPA)/Pass mitzubringen.
Des Weiteren sind mitzubringen bei:

Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort
Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E
  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Einfache verkehrsmedizinische Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, D1E
  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Führungszeugnis (wird ggf. vor Ort beantragt, Gebühr: 13,00 €)
  • Bei Erteilung und Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr erweiterte verkehrsmedizinische Untersuchung
  • Bei Erteilung und Verlängerung bis zum 50. Lebensjahr einfache verkehrsmedizinische Untersuchung
Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse T
  • Passbild
  • Bescheinigung vom Ortslandwirt
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort
Umstellung auf den Kartenführerschein (EU-Führerschein)
  • Passbild
  • Alter Führerschein
Neuerteilung (Wiedererteilung) des Führerscheins
  • Passbild
  • Unterlagen nach dem Schreiben des Landkreises (Führerscheinstelle)
  • Führungszeugnis (wird vor Ort beantragt, Gebühr: 13,00 €)
Personenbeförderungsschein für Taxi, Miet-/Krankenkraftwagen:
  • Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Erweiterte verkehrsmedizinische Untersuchung
    (auch bei Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr)
  • Alter Führerschein
  • Führungszeugnis (wird vor Ort beantragt, Gebühr: 13,00 €)

Bei Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr ist zusätzlich eine einfache verkehrsmedizinische Untersuchung erforderlich. Die Untersuchung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Bei Erteilung des Personenbeförderungsschein bei Krankenkraftwagen ist ebenfalls ein Nachweis über Erste Hilfe notwendig.

Bei Erteilung des Personenbeförderungsscheins für Taxi ist eine Ortskenntnisprüfung notwendig.

Bei Klasse 2 und CE79 ab dem 50. Lebensjahr wird eine einfache verkehrsmedizinische Untersuchung nach Anlage 5 FeV und augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV benötigt. Diese beiden Untersuchungen können beim Gesundheitsamt des Landkreises Kassel zusammen gegen eine Gebühr durchgeführt.

Modellversuch "Begleitetes Fahren der Klassen B und BE ab 17“

Nie wurde mobile Unabhängigkeit höher eingeschätzt als heute.

Deshalb können viele Jugendliche es nicht erwarten, endlich am Steuer sitzen zu dürfen.

Dennoch sollte man eines nicht übersehen: Fahranfänger haben ein überdurchschnittliches Unfallrisiko. Mangelnde Fahrpraxis ist zumeist die Ursache. Das eigene Können wird oftmals überschätzt; kritische Situationen unterschätzt. Damit Sicherheit den jungen Fahranfängern zugute kommt, sollen sie sich mit der Einführung des Modellversuches „Begleitetes Fahren ab 17“ Erfahrung verschaffen können.

Der Grundgedanke ist: Mehr Fahrpraxis – mehr Routine – mehr Erfahrung.

Die Folge: Weniger Risiko – weniger Gefahr – weniger Unfälle.

Wenn Jugendliche in Begleitung Auto fahren dürfen, ist es wichtig, klare Regeln zu haben.

Der Führerschein-Antrag wird im Bürgerbüro gestellt. Nähere Informationen zum „Begleiteten Fahren ab 17“ sowie zu den Voraussetzungen zur Teilnahme an diesem Modellversuch erhalten Sie ebenfalls im Bürgerbüro unter der Tel. 0561/4992-100.

Umzug innerhalb des Landkreises

Bei Umzügen innerhalb Baunatals oder Zuzügen aus dem Landkreis Kassel müssen auch Fahrzeuge umgemeldet werden. Dies können Sie ebenfalls im Bürgerbüro erledigen. Mitzubringen sind:

  • Ausweisdokument
  • Fahrzeugschein
  • TÜV muss noch aktuell sein

Die Gebühr beträgt: 10,70 €

Bei Eintragung einer Steuerbefreiung ist die Änderung nur bei der Zulassungsstelle möglich. Fahrzeuge, die auf ein Gewerbe zugelassen sind, dürfen im Bürgerbüro Baunatal nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Zulassungsstelle Kassel (Harzweg 15, 34225 Baunatal, Tel: 0561 / 9492770).

Neue Fotos für Führerscheine notwendig

Aufgrund einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung müssen ab sofort alle Fotos, die für die Erstbeantragung, Verlängerung oder Umstellung eines Führerscheins benötigt werden biometrietauglich sein, d. h. die Frontalaufnahme des Gesichts ist zwingend erforderlich.

Fragen beantworten Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Bürgerbüros der Stadt Baunatal gern unter der Tel. 0561-4992-100.