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Information zum Meldewesen

An- bzw. Abmeldung des Wohnsitzes in Baunatal

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich seit dem 01.06.2004 bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht mehr abmelden.

Die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde muss jedoch innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung vorgenommen werden. Die neue Meldebehörde veranlasst dann die Abmeldung Ihrer vorherigen Wohnung. Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist eine Abmeldebestätigung des alten Wohnsitzes nicht mehr erforderlich.

Bitte beachten Sie: Die Abmeldepflicht besteht weiterhin
  • wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen
    (Wegzug ins Ausland).
  • wenn Sie eine von mehreren Wohnungen (z. B. Nebenwohnsitz) in Deutschland aufgeben.
Besonderheiten bei der Anmeldung:
  • Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten bei der Meldebehörde erforderlich.
  • Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgaben die Aufenthaltesbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Bei Umzügen innerhalb des Landkreises Kassel sowie innerhalb der Stadt Baunatal muss auch der Kfz-Schein geändert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug noch TÜV hat und noch keine Adressänderung im Kfz-Schein vorgenommen wurde.

Benötigte Unterlagen sind:
  • Ausweisdokumente (Bundespersonalausweis, Reisepass etc.)
  • Kfz-Schein (Gebühr: 10,70 €)