Bürgerbüro und Servicezentrum
Information zum Meldewesen
An- bzw. Abmeldung des Wohnsitzes in Baunatal
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland umziehen, müssen Sie sich seit dem 01.06.2004 bei Ihrer
bisherigen Meldebehörde nicht mehr abmelden.
Die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde muss
jedoch innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung vorgenommen werden. Die
neue Meldebehörde veranlasst dann die Abmeldung Ihrer vorherigen Wohnung. Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist eine
Abmeldebestätigung des alten Wohnsitzes nicht mehr erforderlich.
Bitte beachten Sie: Die Abmeldepflicht besteht weiterhin
- wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und
keine neue Wohnung in Deutschland beziehen
(Wegzug ins Ausland).
- wenn Sie eine von mehreren Wohnungen (z.
B. Nebenwohnsitz) in Deutschland aufgeben.
Besonderheiten bei der Anmeldung:
- Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die
Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten bei der Meldebehörde
erforderlich.
- Für Personen, für die ein Pfleger oder
Betreuer bestellt ist, dessen Aufgaben die
Aufenthaltesbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem
Pfleger oder Betreuer.
Bei Umzügen innerhalb des Landkreises Kassel
sowie innerhalb der Stadt Baunatal muss auch der Kfz-Schein geändert
werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug noch TÜV hat
und noch keine Adressänderung im Kfz-Schein vorgenommen wurde.
Benötigte Unterlagen sind:
- Ausweisdokumente (Bundespersonalausweis,
Reisepass etc.)
- Kfz-Schein (Gebühr: 10,70 €)